BAFA-Zuschuss seit 2021 auch für austauschpflichtige Heizungen – dank BEG
(12.4.2021) Heizkessel müssen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden. Wenn Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das aber anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich – darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Förderbedingung hat sich nämlich mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) am 1. Januar 2021 geändert. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab. „Wer vom Betriebsverbot betroffen ist, hat durch die Neuregelung Glück gehabt. Mit der Förderung wird der Tausch der alten Heizung jetzt finanziell viel attraktiver“, konstatiert Frank Hettler von Zukunft Altbau. Das gilt allerdings nur für den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien versorgt werden!
Zur Erinnerung: Immer noch dürften rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland älter als 30 Jahre alt sein, schätzen Experten. Sie sind in der Regel so ineffizient, dass sie nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel belasten. Es gilt daher ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. In diesem Jahr müssen also alle vor 1991 eingebauten Heizungen ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für …
- Niedertemperatur-Heizkessel,
- Brennwertkessel sowie für
- Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt.
Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.
Höchste Förderung ever
Für den Klimaschutz ist es relevant, alte Wärmeerzeuger durch möglichst CO₂-arme Anlagen zu ersetzen. Die Förderung des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt dazu nun auch für austauschpflichtige Heizungen wichtige finanzielle Anreize. Für sie gelten ab sofort die gleichen Fördersätze wie für Heizungen, die nicht von der Austauschpflicht betroffen sind: Gefördert werden …
- Gasheizungen, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet sind, mit 20%,
- Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen mit 30% der Investitionssumme,
- Wärmepumpen, Biomassenanlage und Erneuerbare-Energien-Hybridheizungen mit 35% sowie
- zusätzlich der Austausch einer Ölheizung mit 10%.
Außerdem gibt es noch eine Energieberatungsprämie von fünf Prozentpunkten, der sogenannte iSFP-Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Maximal sind also 50 Prozent Förderung möglich.
Heizungstausch kann auch schon nach 20 Jahren sinnvoll sein
„Der Umstieg auf nachhaltiges Heizen wird so stark gefördert wie nie“, bekräftigt Frank Hettler und rät gleichzeitig davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten: „Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen. Der Heizungswechsel sollte gut geplant und passend zum Gebäude sein. Unterstützung dabei bieten Gebäudeenergieberater.“
siehe auch für zusätzliche Informationen:
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Zukunft Altbau
- Förderratgeber von co2online und Fördermitteldatenbank von fe.bis